Familienförderung „Schulstart“
50 Euro pro Schulkind und 25 Euro für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Die Förderung wird je Schulkind und –jahr für all jene Haushalte gewährt, die Wohnunterstützung des Landes Steiermark beziehen oder ein Haushaltseinkommen von € 2.600,00 netto nicht überschreiten. Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ab 3 Kindern gibt es keine Einkommensgrenze, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
https://www.gleisdorf.at/familienfoerderung-schulstart-schulveranstaltungen_1423.htm
Antrag auf Tarifermäßigung für SchülerInnen der Nachmittagsbetreuung: https://www.gleisdorf.at/0uploads//downloads5422.pdf
Sozial gestaffelte Elternbeiträge in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Um allen Kindern in Gleisdorf den Besuch einer Kinderbildungseinrichtung zu ermöglichen, wird zur Bemessung der Elternbeiträge die Sozialstaffel des Land Steiermark genutzt.
Kindergarten: https://www.gleisdorf.at/0uploads//downloads3512.pdf
Kinderkrippe: https://www.gleisdorf.at/0uploads//downloads5685.pdf
Landes-Kinderbeteruungsbeihilfe
Das Land Steiermark gewährt den Eltern (Erziehungsberechtigten) deren Kinder eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung regelmäßig besuchen, nach Maßgabe der Bestimmungen eine monatliche Landes Kinderbetreuungsbeihilfe von bis zu 82,51 Euro. https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12540993/127384147/
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